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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Digital Upscale e.K. (nachfolgend Agentur genannt) und ihren Auftraggebern in der zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Diese Bedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an Vereine und vergleichbare Organisationen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist; die zwingenden Verbraucherrechte, insbesondere ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

Stand: August 2026

1. Vertragsabschluss und Auftragsabwicklung

a) Textform

Verträge mit der Agentur bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen, einschließlich einer Änderung dieser Textformklausel selbst.

b) Auftragserteilung

Die Auftragserteilungen einschließlich der Erteilung von Zusatzaufträgen und Änderungen bereits beauftragter Leistungen, die nicht auf einem Angebot der Agentur in Textform basieren, werden erst mit einer entsprechenden Bestätigung seitens der Agentur verbindlich. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers sind von der Agentur nur dann zu erfüllen, wenn sie technisch umsetzbar und der Agentur technisch und wirtschaftlich zumutbar sind. Es obliegt dem Auftraggeber, die Änderung der Leistungspflichten im Rahmen einer Vertragsänderung herbeizuführen. Der infolge einer Leistungsänderung/-ergänzung erforderliche Mehraufwand ist der Agentur zu vergüten. Dies gilt auch für die über einen geringfügigen Umfang hinausgehende Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Ergänzung durchführbar ist.

c) Nebenabreden

Mitarbeiter der Agentur, die keine gesetzliche Vertretungsmacht haben, sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen zu bestätigen, sofern sie nicht im Vertrag ausdrücklich als Abteilungs- oder Projektleiter bezeichnet sind.

d) Präsentation

Die Präsentation der Leistungen der Agentur ist unverbindlich. Dem Auftraggeber zumutbare Abweichungen von Angaben in Präsentationen bleiben vorbehalten.

e) Kündigung

Dem Auftraggeber steht, sofern die Leistungen der Agentur in der Herstellung eines Werks bestehen, das Recht zu, den Vertrag gem. § 648 BGB zu kündigen. Hat der Vertrag zwischen den Parteien die laufende Erbringung von Leistungen zum Gegenstand – insbesondere Website-Leasing, Hosting, Wartung und Betreuung –, können diese Verträge von beiden Seiten ordentlich in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Seiten bleibt hiervon unberührt. Mangelnder wirtschaftlicher Erfolg der seitens der Agentur vorgeschlagenen und/oder umgesetzten Maßnahmen stellt jedoch keinen Kündigungsgrund dar.

f) Referenznennung

Sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht, ist die Agentur berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Auftrags als Referenz zu benennen und dies auch auf ihrer Website und Social Media Kanälen anzugeben. Der Auftraggeber kann sein Einverständnis jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

2. Website-Leasing (laufende Bereitstellung und Betreuung)

a) Gegenstand und Leistungsumfang

Beim Website-Leasing erstellt die Agentur eine Website und stellt sie dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags gegen eine monatliche Vergütung zur Nutzung bereit. Im Leistungsumfang enthalten sind, soweit im Angebot nicht anders beschrieben: Konzeption und Erstellung, Bereitstellung des Hostings, ein SSL-Zertifikat, die Registrierung und Verwaltung der für die Website genutzten Domain, die technische Wartung sowie Sicherheits- und Softwareupdates. Der maßgebliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg – etwa Platzierungen in Suchmaschinen, Sichtbarkeit, Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze – wird nicht zugesagt und ist nicht Vertragsgegenstand.

b) Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ziffer 1 e) gilt ergänzend.

c) Nutzung während der Vertragslaufzeit

Bis zum Übergang der Nutzungsrechte nach Ziffer 4 e) bzw. Ziffer 2 h) erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Website für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Umgestaltung oder Weitergabe der Website oder einzelner Bestandteile an Dritte ist während der Vertragslaufzeit nur mit Zustimmung der Agentur in Textform zulässig.

d) Enthaltene Änderungen

Abweichend von Ziffer 1 b) sind im monatlichen Preis geringfügige inhaltliche Änderungen an der bestehenden Website im Umfang von bis zu zwei Zeitstunden je Kalendermonat enthalten, beispielsweise der Austausch von Texten und Bildern, die Aktualisierung von Öffnungszeiten, Preisen, Speisekarten oder Kontaktdaten sowie kleinere Anpassungen bestehender Seiten. Nicht in Anspruch genommene Zeit verfällt zum Monatsende, wird nicht übertragen und nicht vergütet. Nicht enthalten sind insbesondere neue Unterseiten, Änderungen an Struktur, Layout oder Design, ein Redesign, neue Funktionen, Schnittstellen oder Shop-Anbindungen, die Erstellung von Texten und Bildmaterial in erheblichem Umfang, SEO- oder Werbekampagnen sowie Leistungen Dritter. Diese Leistungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz vergütet, der dem Auftraggeber vor der Beauftragung mitgeteilt wird, und bedürfen einer Beauftragung in Textform.

e) Bearbeitungszeiten für Änderungswünsche

Änderungswünsche sind in Textform, z. B. per E-Mail, zu übermitteln. Die Agentur meldet sich innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zugang des Änderungswunsches zum weiteren Vorgehen zurück. Die Umsetzung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Kalendertagen, nachdem alle erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben des Auftraggebers vollständig vorliegen. Ein Anspruch auf sofortige Umsetzung besteht nicht; verbindliche Termine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform und können gesondert vergütet werden. Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs; Störungen, die die Erreichbarkeit oder die Sicherheit der Website betreffen, werden vorrangig behandelt. Die Fristen dieser Ziffer verlängern sich um Zeiten der Abwesenheit nach Ziffer 2 g) sowie um Zeiten, in denen der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 3 nicht nachkommt.

f) Verfügbarkeit und Störungen

Die Website wird auf Systemen eines Hosting-Anbieters betrieben. Die Agentur bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten notwendiger Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, Störungen beim Hosting-Anbieter, bei der Domain- oder DNS-Verwaltung, Störungen des Internets sowie Fälle höherer Gewalt. Störungen sind der Agentur in Textform zu melden; sie wird sich um eine Behebung im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren bemühen, soweit die Ursache in ihrem Einflussbereich liegt.

g) Abwesenheit der Agentur

Die Agentur wird als Einzelunternehmen geführt. Sie ist berechtigt, ihre Bearbeitungstätigkeit bis zu zweimal je Kalenderjahr für jeweils höchstens drei zusammenhängende Wochen zu unterbrechen, insbesondere wegen Urlaub oder anderer betriebsbedingter Abwesenheit. Die Agentur kündigt eine solche Abwesenheit mindestens sieben Tage vorher in Textform an, z. B. per E-Mail oder durch einen Hinweis auf ihrer Website. Während der Abwesenheit ruhen die Fristen nach Ziffer 2 e); sie laufen nach Rückkehr weiter. Der Betrieb der Website und das Hosting bleiben hiervon unberührt. Bei erheblichen Störungen im Sinne der Ziffer 2 f) bemüht sich die Agentur auch während der Abwesenheit um eine Behebung, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist. Die monatliche Vergütung bleibt während der Abwesenheit unverändert; ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, da die laufende Bereitstellung der Website nicht unterbrochen wird.

h) Übergabe von Domain und Website nach Vertragsende

Nach Beendigung des Vertrags überträgt die Agentur dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die für die Website genutzte Domain sowie die Projektdateien der Website (Inhalte, Quellcode, Medien) kostenfrei. Voraussetzung ist, dass sämtliche fälligen Vergütungen vollständig beglichen sind. Der Auftraggeber erhält damit ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Website weiter zu nutzen und anzupassen. Nicht übertragen werden Rechte an Stockmedien und lizenzpflichtigen Komponenten Dritter, soweit deren Lizenzbedingungen eine Übertragung nicht zulassen (Ziffer 4 d)); die Agentur benennt die betroffenen Elemente auf Anfrage. Der Domaintransfer setzt die Mitwirkung des Auftraggebers und des von ihm gewählten neuen Anbieters voraus. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Auftraggeber allein verantwortlich für Hosting, Betrieb, Wartung, Sicherheitsupdates, Datensicherung sowie die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte; eine Haftung der Agentur für den weiteren Betrieb der Website besteht nicht. Der Auftraggeber hat die Übergabe innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende anzufordern und in dieser Zeit zu ermöglichen. Danach ist die Agentur berechtigt, die Website abzuschalten, die zugehörigen Daten zu löschen und die Domain zu kündigen.

i) Eingesetzte Dienstleister

Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen, insbesondere Anbieter für Hosting, Domains und E-Mail. Derzeit werden hierfür ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich und die Hetzner Online GmbH für Hosting und Domains sowie STRATO für E-Mail-Dienste eingesetzt; die Agentur ist berechtigt, den Anbieter zu wechseln, soweit der Leistungsumfang dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Verträge mit diesen Anbietern schließt die Agentur im eigenen Namen; ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter entsteht dadurch nicht. Für Störungen aus dem Verantwortungsbereich dieser Anbieter gilt Ziffer 2 f). Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, werden diese Anbieter als Unterauftragsverarbeiter nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziffer 11 e)) eingesetzt.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei:

  • die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten, sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt
  • der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhält
  • für eine regelmäßige, ausreichende und ordnungsgemäße Sicherung der Daten sorgt
  • selbst für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z.B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen Sorge trägt
  • gewährleistet, dass er an allen der Agentur überlassenen Inhalten – insbesondere Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Videos, Schriften und Musik – über die für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte verfügt, und die Agentur von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte freistellt, einschließlich der erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, so verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und des Rechts zum Rücktritt, bleiben unberührt.

4. Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

a) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung bleiben die von der Agentur erbrachten Leistungen Eigentum der Agentur.

b) Verbleib der Rechte

Die gesetzlichen Rechte an den von der Agentur erbrachten Leistungen, wie z.B. Konzepte, Ideen, Entwürfe und deren Umsetzung, verbleiben in allen Formen der Darstellung, soweit nicht anders vereinbart, bei der Agentur. Diese ist berechtigt, sämtliche erbrachten Leistungen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes auch für andere Zwecke und für Aufträge Dritter zu verwenden, soweit sie keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers enthalten. Einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf es nicht.

c) Nutzungsrechte

Mit der kompletten Bezahlung einer Leistung gehen nur die Nutzungsrechte und diese nur im Umfang des Angebotes und der Auftragsbestätigung auf den Auftraggeber über. Eine anderweitige Nutzung der Leistungen der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Agentur kann diese von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Bei Verträgen mit monatlicher Vergütung führt die Zahlung einzelner Monatsbeträge nicht zum Übergang der Nutzungsrechte; insoweit gelten vorrangig die Ziffern 2 c), 2 h) und 4 e).

d) Stockmedien

Verwendet die Agentur im Rahmen des Auftrags Stockmedien, liegen die Nutzungsrechte für diese Medien ausschließlich bei der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, die mit derartigen Stockmedien der Agentur hergestellten Arbeitsergebnisse zur weiteren Bearbeitung, ihrer Nutzung zu einem anderen Zweck oder zur Herstellung abgeleiteter Produkte an einen Dritten weiterzugeben, es sei denn, die Parteien treffen hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung.

e) Homepage-Erstellung mit monatlicher Vergütung

Handelt es sich bei dem Auftrag um die Erstellung einer Homepage, welche monatlich vergütet wird, gehen die kompletten Nutzungsrechte nach 18 Monaten Vertragslaufzeit an den Auftraggeber über, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung anfällt. Endet der Vertrag vor Ablauf dieser 18 Monate, richtet sich die Übertragung nach Ziffer 2 h). Rechte an Stockmedien und lizenzpflichtigen Komponenten Dritter sind in beiden Fällen nach Maßgabe der Ziffer 4 d) ausgenommen.

5. Lieferbedingungen, Verzug

a) Liefertermine

Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

b) Höhere Gewalt

Ist die Nichteinhaltung von solchen verbindlichen Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, wie z. B. einen Streik, den unverschuldeten Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internet, die Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Dienstleistungen Dritter, sowie auf die mangelnde Mitwirkung, Änderungswünsche oder andere Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

6. Lizenzgebühren

a) Weiterberechnung

Tatsächlich anfallende Lizenzgebühren für jede Art von fremdbezogenem Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial werden dem Auftraggeber ohne Aufpreis weiter berechnet. In den Angeboten der Agentur ausgewiesene Lizenzgebühren stellen lediglich eine Kalkulationsgröße dar.

b) Eigenständige Weiternutzung

Der Auftraggeber ist bei eigenständiger Weiternutzung von fremdbezogenem Ton-, Bild-, oder anderem Gestaltungsmaterial, z.B. durch Nachdruck, Nachproduktion oder Verwendung in anderen Medien, verpflichtet, die hierfür anfallenden Lizenzgebühren direkt an den Lizenzgeber abzuführen. Er hat sich zu diesem Zweck mit dem Lizenzgeber rechtzeitig ins Benehmen zu setzen; unterlässt er dies, ist er verpflichtet, die Agentur von etwaigen Ansprüchen des Lizenzgebers freizuhalten.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Nachkalkulation

Erfolgt die Auftragserteilung nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage des Angebots, hat die Agentur mit der Auftragserteilung das Recht zur Nachkalkulation.

c) Vorschüsse

Die Agentur hat das Recht, angemessene Vorschüsse zu verlangen und die Aufnahme ihrer Tätigkeit bzw. deren Weiterführung von der Zahlung abhängig zu machen.

d) Fremdleistungen

Die Beauftragung von Fremdleistungen durch die Agentur erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, erst nach Zahlungseingang einer entsprechenden Vorabrechnung an den Auftraggeber. Die Rechnungssumme entspricht den vorab kalkulierten Angebotsposten. Eine abschließende Rechnungsstellung über die tatsächlich entstandenen Kosten von Fremdleistungen erfolgt nach Rechnungseingang der beauftragten Unternehmen.

e) Media-Budget

Ist Bestandteil der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ein Media-Budget, wird dieses, falls nicht anders vereinbart, stets vom Auftraggeber getragen. Betragen die erforderlichen Kosten 5.000,00 € oder mehr, ist der Auftraggeber verpflichtet, Vorkasse zu leisten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf einen rechtzeitigen Start der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen.

f) Teilleistungen

Erbrachte Teilleistungen können von der Agentur nach Fertigstellung abgerechnet werden. Der Zahlungsausgleich des Rechnungsbetrages hat, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, sofort zu erfolgen. Die Zahlung einer (Teil-)Leistung gilt als Abnahme.

g) Zurückhalten von Zahlungen

Das Zurückhalten von Zahlungen und Aufrechnen von Verbindlichkeiten mit Gegenansprüchen seitens des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden bzw. unstreitig sind.

h) Zahlungsverzug

Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers steht der Agentur neben den weiteren gesetzlichen Rechten ein Zurückbehaltungsrecht an ihren Leistungen zu. Dies gilt auch für eine etwaige notwendige Zugangsgewährung; hier kann die Agentur bei Verzug mit zwei Teilzahlungen eine Zugangssperre vornehmen. Eine Sperrung führt nicht zur Löschung der Inhalte des Auftraggebers; personenbezogene Daten werden nicht zurückbehalten (Ziffer 11 d)).

i) Monatliche Vergütung

Bei Verträgen mit monatlicher Vergütung, insbesondere beim Website-Leasing, ist die Vergütung jeweils im Voraus für den laufenden Monat fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich, soweit nicht eine andere Abrechnungsperiode vereinbart ist. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Monats, wird der erste bzw. letzte Monat anteilig berechnet. Die Zahlung der laufenden monatlichen Vergütung gilt nicht als Abnahme; Ziffer 7 f) Satz 3 findet auf sie keine Anwendung.

j) Anpassung der monatlichen Vergütung

Die Agentur ist berechtigt, die monatliche Vergütung für laufende Leistungen frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, soweit sich ihre Kosten für die Leistungserbringung, insbesondere für Hosting, Domains, Lizenzen und eingesetzte Dienste Dritter, verändern. Die Agentur teilt eine Anpassung mindestens acht Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Erhöht sich die Vergütung, kann der Auftraggeber den Vertrag bis zum Tag vor dem Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt in Textform kündigen; hierauf wird er in der Mitteilung hingewiesen. Kündigt er nicht, gilt die angepasste Vergütung als vereinbart.

8. Beanstandungen und Gewährleistung

a) Rügepflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erstellte Werke, erbrachte Leistungen und Teilleistungen auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Diese sind innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Leistung gegenüber der Agentur zu rügen. Mängel, die später erkennbar werden, sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach dem Erkennen gegenüber der Agentur zu rügen.

b) Genehmigungsfiktion

Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt der Leistungsgegenstand in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt, es sei denn, die Agentur hätte den Mangel arglistig verschwiegen.

c) Nachbesserung

Bei einer fristgerechten und berechtigten Beanstandung hat die Agentur die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Bei zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Preisminderung fordern oder vom Vertrag zurücktreten.

d) Gesamtabnahme

Sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen die Gesamtabnahme erklärt, kann ihm die Agentur eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Sofern der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für eine Verweigerung der Gesamtabnahme nicht im Einzelnen nennt, gilt die Gesamtabnahme als erfolgt.

e) Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Gesamtabnahme an. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Agentur.

f) Laufende Bereitstellung

Auf Verträge über die laufende Bereitstellung und Betreuung nach Ziffer 2 finden die Regelungen zur Gesamtabnahme und zur Gewährleistungsfrist dieser Ziffer 8 keine Anwendung, da es bei ihnen keine einmalige Abnahme gibt. Für Mängel während der Vertragslaufzeit gelten die gesetzlichen Vorschriften; die Ziffern 2 e) und 2 f) bleiben unberührt.

9. Haftungsbeschränkung

a) Haftungsumfang

Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Agentur nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

b) Drittdienstleister

Beauftragt der Auftraggeber selbst andere Dienstleister mit Aufgaben, die zur geschuldeten Leistung der Agentur gehören, übernimmt diese keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit ihrer Leistung und dafür, dass der Dritte eigene Leistungen auf ihren Vorarbeiten aufbauen kann. Zur Unterstützung dieser Dienstleister ist die Agentur nicht verpflichtet.

c) Rechtliche Prüfung

Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe der Agentur. Die Agentur haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Dem Auftraggeber obliegt die Prüfung der Werbemaßnahmen auch hinsichtlich der branchenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen und der jeweils geltenden Gesetze.

d) Freistellung

Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur von der Haftung frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich in Textform über eine Inanspruchnahme und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme; ohne Zustimmung des Auftraggebers gibt sie kein Anerkenntnis ab.

e) Datenschutz

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf seine Kundendaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der diesbezüglichen Bestimmungen bei der Gestaltung seiner Webseite. Die Agentur gewährleistet lediglich, dass die technischen Möglichkeiten bereitgestellt werden, um ihm die Einhaltung der Bestimmungen, z.B. das Löschen der Daten, zu ermöglichen.

f) Produktionsmittel

Produktionsmittel, die zur Produktion von Werbematerialien hergestellt werden, wie z.B. Dateien, Druckfilme, Satzdaten oder Fotomaterial werden nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers von der Agentur gespeichert/archiviert. Für einen etwaigen Verlust haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

g) Tracking, Analyse und Einwilligungsmanagement

Tracking-, Analyse-, Werbe- und Social-Media-Dienste sowie Cookie- und Einwilligungsbanner richtet die Agentur ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers ein. Die Auswahl dieser Dienste und die Beurteilung, ob und in welchem Umfang hierfür eine Einwilligung erforderlich ist – insbesondere nach § 25 TDDDG und der DSGVO –, obliegen dem Auftraggeber. Eine Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einzelner Dienste oder der eingesetzten Einwilligungslösung schuldet die Agentur nicht.

h) Barrierefreiheit

Die barrierefreie Gestaltung der Website nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder nach technischen Standards wie den WCAG ist nur dann Leistungsbestandteil, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit unterliegt, obliegt dem Auftraggeber. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet die Agentur keine Barrierefreiheit.

i) Rechtstexte

Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und vergleichbare Rechtstexte werden ausschließlich in der vom Auftraggeber gelieferten oder von ihm freigegebenen Fassung eingebunden. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes; sie erstellt und prüft derartige Texte nicht. Stellt die Agentur auf Wunsch Muster oder die Ausgaben von Generatoren zur Verfügung, geschieht dies unverbindlich und ohne Prüfung von Vollständigkeit und Richtigkeit; die Verantwortung für deren Verwendung bleibt beim Auftraggeber.

j) E-Mail-Postfächer

Richtet die Agentur für den Auftraggeber E-Mail-Postfächer, -Weiterleitungen oder zugehörige DNS-Einträge ein, beschränkt sich ihre Leistung auf die technische Einrichtung und Konfiguration. Die Agentur ruft die Postfächer des Auftraggebers nicht ab und nimmt keine Kenntnis vom Inhalt der E-Mail-Kommunikation. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und geheim zu halten. Für die Nutzung der Postfächer, die Zustellbarkeit und Spam-Einordnung von Nachrichten, die Archivierung sowie die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten ist der Auftraggeber verantwortlich.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Deutsches Recht

Für die vertraglichen Bestimmungen gilt deutsches Recht. Soweit nicht anders vereinbart, gilt dies auch für Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern.

b) Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Gerichtsstand ausschließlich der für die Agentur zuständige Gerichtsbezirk, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist.

11. Datenschutz

a) Datenspeicherung

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann die Agentur die vorstehend benannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder zur Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen übertragen. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Vertrags) sowie, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Einer Einwilligung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Agentur.

b) Elektronische Verzeichnisse

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls aufbereitet und verändert werden können, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.

c) Suchmaschinen

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google und anderen durchsucht werden und diese Suchmaschinen die veröffentlichten Inhalte bei sich speichern, archivieren und teilweise selbst veröffentlichen. Für solche Handlungen ist die Agentur nicht verantwortlich und Forderungen auf Löschung und Nichtveröffentlichung sind insoweit an die Betreiber der Suchmaschinen zu richten.

d) Auftragsverarbeitung

Soweit die Agentur vereinbarungsgemäß im Auftrage des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, gewährleistet die Agentur das Folgende:

  • Die Agentur wird personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur im Rahmen von Art. 6 DSGVO im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Die verwendeten Daten werden von sonstigen Datenbeständen getrennt. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
  • Auf Weisung des Auftraggebers wird die Agentur unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen, personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und/oder sperren, sofern es sich nicht um solche personenbezogenen Daten handelt, die sich auf einem, für die Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber von der Agentur bereitgestellten Server befinden, auf den der Auftraggeber Zugriff hat.
  • Macht ein Betroffener datenschutzrechtliche Ansprüche geltend, so unterstützt die Agentur den Auftraggeber, indem die Anfrage umgehend an diesen weitergeleitet wird.
  • Die Agentur beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen.
  • Die Agentur stellt sicher, dass die Daten durch entsprechende organisatorische Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen vor unbefugter Verarbeitung geschützt sind.
  • Die Agentur wird den Auftraggeber darauf hinweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
  • Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist der Auftraggeber gegenüber dem Betroffenen verantwortlich.
  • Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts an Daten oder Unterlagen ist während der Vertragsdauer und danach ausgeschlossen.

e) Auftragsverarbeitungsvertrag

Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dessen Regelungen gehen den Bestimmungen dieser Ziffer 11 im Fall eines Widerspruchs vor. Die Agentur ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen; die jeweils aktuelle Liste ist Bestandteil des Auftragsverarbeitungsvertrags. Über einen Wechsel oder die Hinzunahme eines Unterauftragsverarbeiters informiert die Agentur den Auftraggeber in Textform; der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen aus wichtigem Grund widersprechen.

12. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel soll durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommt; gelingt dies nicht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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